Ladungssicherung

15. Februar 2022

Ladungssicherung bezeichnet in der Logistik und im Verkehrswesen das Sichern von Ladungen (Frachtgütern) im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr gegen die beim Transport auftretenden physikalischen (dynamischen) Bewegungskräfte und dient der Verkehrssicherheit.
Beim Warentransport per LKW, Eisenbahn oder Flugzeug treten unterschiedlich starke Kräfte beim Beschleunigen nach hinten, beim Bremsen in Fahrtrichtung (Trägheit der Masse), beim Durchfahren/-fliegen von Kurven zu den Seiten (Zentrifugalkraft vs. Zentripetalkraft) und auf unebenen Straßen bzw. sinken/steigen im Luftraum vertikal auf (ebenfalls aufgrund der Massenträgheit). Beim Seetransport sorgen Bewegungen des Schiffes durch Wellengänge (Stampfen, Schaukeln, Rotieren) für Bewegungskräfte. Ungenügend oder falsch angebrachte sowie fehlende Ladungssicherung führt oft zu einer Ladungsverschiebung.

Es ist zwischen kraftschlüssiger und formschlüssiger Ladungssicherung zu unterscheiden. Zwar unterscheiden sich beide Arten in der grundsätzlichen Herangehensweise, können jedoch für eine optimale Sicherung der Ladung auch kombiniert werden.
Bei der kraftschlüssigen Ladungssicherung wird die Ladung durch Niederzurren auf die Ladefläche gedrückt und somit vor dem Verrutschen geschützt. Das geschieht mit Zurrmitteln wie zum Beispiel Spanngurten oder Zurrketten.
Bei der formschlüssigen Sicherung werden die Ladungseinheiten so positioniert, dass ein Verrutschen des Frachtgutes unmöglich ist. Entstehen trotzdem Stau- oder Ladelücken sind diese mittels Leerpaletten, Holzverpallungen oder z.B. Staupolstern/Luftsäcken zu verfüllen.

Rechtliche Grundlagen
Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z. B. VDI-Richtlinien 2700 ff.[4]) zu beachten.
Im CTU-Code of Practice (siehe eigener Eintrag) sind die internationalen Standards zur Ladungssicherung angegeben. Zwar handelt es sich hier nicht um konkrete Gesetzgebung wie die StVO, jedoch orientieren sich Transportversicherer und Reeder an diesen Standards.

Als Ladungssicherungsmittel sind Zurrgurte (Spanngurte, Lashings), Zurrketten, oder Zurrseile bekannt.
Zu den Hilfmittel zur Ladungssicherung zählen z. B. Schienen-, Steck- oder Regalsysteme, Sperrbalken, Keile, Trennwände, Netze und Planen, Staupolster (Airbags), Abstandhalter, rutschhemmende Materialien (Antirutschmatten), Kantenschutzmittel, Zwischenwandverschlüsse (Klemmbretter), aufgestellte Europaletten, Stauhölzer u.v.m.

Alle Mittel und Hilfmittel zur Ladungssicherungen müssen grundsätzlich in der Lage sein die zur Sicherung des Transportgutes erforderlichen Kräfte aufzunehmen. (Quelle: de.wikipedia.org)