Lastabtrag

15. Februar 2022

Der Begriff Lastabtrag hat seinen Ursprung in der Baustatik. Dabei wird die Ableitung der horizontalen oder vertikalen auftretenden Kräfte in Wänden, Stützen oder Deckenkonstruktionen über alle Bauteile bis hin zum Fundament berücksichtigt. Es wird zwischen Flächen-, Linien-, oder Punktlast unterschieden.
Bei der Konstruktion von Ladungsträgern und Lademitteln (Kisten, Paletten) kann der Begriff somit auch eingesetzt werden. Durch Beladung/Bestückung/Stapelung wirken hier ebenfalls vertikale mechanisch-statische Druckkräfte auf die Ladungsträger (Paletten, Kistenböden). Der Lastabtrag erfolgt über die Bodenplatte bzw. Deckfläche über die Palettenfüße oder Kanthölzer in den Boden. Bei Kisten werden Belastungseinflüsse auf den Deckel (Stapellast, Zurkräfte) über die Seitenwände und den Kistenboden und -unterbau in den Boden abgeleitet bzw. „abgetragen“. Treten horizontale Druckkräfte auch (z.B. bei Schüttgut) müssen die senkrechten Außenkanten (Ecken) der Kisten eine entsprechende zusätzliche Lastaufnahme gewährleisten.