ISPM Nr. 15
15. Februar 2022
ISPM 15 steht für Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr. Im Jahre 2002 hat sich die IPPC (International Plant Protection Convention), eine Unterorganisation der FAO (Food and Agricultural Organization der UN) auf pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen zum Schutz heimischer Wälder vor Schädlingen und zur Harmonisierung der nationalen Einfuhrvorschriften verständigt. Seit 2009 gibt es eine überarbeitete Version des ISPM 15.
UMSETZUNG:
Der ISPM 15 wird erst gültig mit der rechtsverbindlichen Umsetzung in den einzelnen Ländern. In Deutschland ist dies über die Pflanzenbeschauverordnung geschehen.
ANWENDUNG:
Der Standard gilt nur für Vollholz (Nadel- oder Laubholz) mit mindestens 6 mm Dicke, das für Verpackungen oder Stauholz verwendet wird. Er gilt nicht für Holzwerkstoffe.
DER ISPM 15 FORDERT:
• Behandlung des Vollholzes mit einer anerkannten Maßnahme
• Kennzeichnung mit der vorgeschriebenen ISPM 15 Markierung
• Entrindung
Alle Maßnahmen sind zeitlich nicht befristet. Es ist weder ein Pflanzengesundheitszeugnis noch eine Erklärung für Packmittel aus Holzwerkstoffen (so genannte Nichtholzerklärung) erforderlich.
Kennzeichnung:
Die Kennzeichnung gemäß ISPM 15 muss grundsätzlich dem nachfolgenden Layout (inkl. Rahmen und Trennlinie) entsprechen. Sie kann ein- oder mehrzeilig erfolgen. Die Kennzeichnung muss lesbar, dauerhaft und sichtbar vorzugsweise auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung angebracht sein. Sie darf nicht per Hand gemalt sein. Die Farben rot oder orange sind zu vermeiden.