UN-Gefahrgut-Kennzeichnung

15. Februar 2022

Sollen Gefahrgüter in Transportverpackungen abgepackt werden, muss unbedingt auf die Eignung der Verpackung für das jeweilige Gefahrgut geachtet werden. Da Transportwege meist international sind, haben die Vereinten Nationen (UN) dazu ein sehr umfangreiches Regelwerk erlassen. Dieses reicht von der Klassifizierung der einzelnen Stoffe bis hin zur Prüfung der verwendeten Verpackung.

Da das gesamte Regelwerk sehr umfangreich ist, werden wir uns hier auf die Prüfung und Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen nach UN konzentrieren.

Nicht alle UN-Mitgliedstaaten haben das empfohlene UN Regelwerk in Recht gegossen. Bei der Klassifizierung von Verpackungen hat sich zumindest in Europa der UN Standard aber weitestgehend durchgesetzt.

Zur besseren und einfacheren Einstufung der Verpackungen wurden die Gefahrgüter in drei Gefahrenklassen eingestuft. Dies erfolgt mittels der römischen Zahlen I, II und III.

I – hohe Gefahr, also sehr gefährliche Stoffe
II – mittlere Gefahr
III – geringe Gefahr

In Deutschland können Gefahrgutverpackungen (Kartonagen, Kisten, Kunststoffbehälter) vom BAM – der Bundesastalt für Materialforschung und -prüfung – nach den festgelegten Prüfverfahren zugelassen werden. Besteht die Verpackung alles Tests, wird eine UN-Nummer vergeben, die dann auf die Verpackung sichtbar aufgedruckt werden muss. (Quelle: www.packari.com)